Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Reisearrangement der BISCHOFBERGER INFO-REISEN AG interessieren. Die nachstehend festgehaltenen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der BISCHOFBERGER INFO-REISEN AG (im folgenden BIR genannt) für von BIR veranstalteten Reisearrangements oder andere von BIR angebotenen Leistungen. In allen anderen Fällen handelt BIR lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter, für welche die Bedingungen der vermittelten Unternehmen (Fluggesellschaften, andere Reiseveranstalter) Gültigkeit haben.

I. Anmeldung, Bestätigung und Zahlung

a. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und BIR ein Vertrag zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und BIR wirksam.

b. Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises erforderlich. Für sofort auszustellende Flugscheine wird die Vorauszahlung in der Höhe des Gesamtbetrages bei Rechnungstellung fällig.
Die Restzahlung ist jeweils 45 Tage vor Reiseantritt fällig.

II. Annullation

a. Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung oder Umbuchung Ihrer gebuchten Reise wünschen, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Sie tragen die Beweispflicht der erfolgten Annullation. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind uns gleichzeitig zurückzusenden.

b. Wir erheben für Annullierungen, Änderungen und Umbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person, jedoch maximal CHF 120.– pro Auftrag. Hinzu kommen noch evt. Telefon- und Faxgebühren. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullierungskostenversicherung gedeckt. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten zusätzlich nachfolgende Annullationsgebühren.

c. Sollten Sie von der Reise zurücktreten, ergeben sich zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullationsgebühren:

Art der Reise Anzahl Tage vor Reiseantritt / Annullationsgebühren
Arrangements * 45 – 31 Tage 30 – 15 Tage 14 – 31 Tage 7 – 0 Tage
20% 50% 75% 100%
Kreuzfahrten ** bis 60 Tage 59 – 30 Tage 29 – 17 Tage 16 – 0 Tage
20% 50% 75% 100%
Reisen der Firma Lernidee bis 92 Tage 51 – 42 Tage 41 – 11 Tage 10 – 0 Tage
15% 45% 80% 90%

*Bei einigen Leistungen können die Annullationsgebühren höher ausfallen. (Arrangements mit Frühbucherrabatten, Luxushotels oder Gruppenreisen mit einer Mindestteilnehmerzahl) Linienflugtickets unterliegen oft sehr strengen Annullierungs-/Änderungsbedingungen, die je nach Airline und Tarifart bis zu 100% betragen. Die genauen Bestimmungen sind jeweils auf der Rechnung / Bestätigung vermerkt.

**Es gelten die Spezialbedingungen der jeweiligen Reederei. Bei Sonderaktionen gelten spezielle Annullationsbedingungen. Beachten Sie, dass die Reedereien sich das Recht vorbehalten die Annullierungsbedingungen auch unter dem Jahr, ohne Vorankündigung anzupassen.

d. Die Annullation einer Reise vor deren Beginn kann durch BIR erfolgen aufgrund von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, durch die die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde, oder bei Nichterreichen der kalkulierten Mindestteilnehmerzahl im Rahmen einer Unterschreitung der Wirtschaftlichkeitsgrenze bei der Reisedurchführung. Erfolgt die Annullation durch BIR, erhalten Sie alle für die betreffende Reise einbezahlten Beträge zurückbezahlt. Weitergehende Ansprüche können nicht gestellt werden. Um eine Reise mit geringerer Teilnehmerzahl durchführen zu können, wird ein Kleingruppenzuschlag erhoben, der in der Regel spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn bekanntgegeben wird.

e. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungs- und Assistancekostenversicherung der Firma ERV (Europäische Reiseversicherung). Sie haben die Möglichkeit, eine Versicherung für eine einzelne Reise oder eine Jahresversicherung abzuschliessen. Die Jahresversicherung verlängern sich nach einem Jahr automatisch um ein weiteres Jahr, die Kündigung beträgt 3 Monate. BIR informiert Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten.

f. Können Sie die Reise nicht antreten, so ist BIR bereit, eine Ersatzperson an Ihrer Stelle zu akzeptieren sofern die Leistungsträger dies akzeptieren. Diese Ersatzperson muss sich bereit erklären, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen anzutreten, die Sie mit uns vereinbart haben. Sie hat ausserdem den speziellen Reiseerfordernissen (Pass, Visa, Impfungen) zu genügen und es dürfen ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen. Die Bearbeitungsgebühren und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und die Ersatzperson zu übernehmen. Sie und die Ersatzperson haften solidarisch für die Bezahlung des Preises und die sich daraus ergebenden Mehrkosten.

III. Reiseunterbruch

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie BIR nicht belastet werden.

b. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die BIR-Reiseleitung, die örtliche BIR-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

IV. Leistungen und Leistungsänderungen

Der Leistungsumfang des Reisevertrags ist bei jedem Angebot aufgeführt. BIR ist verpflichtet, Sie von Leistungsänderungen, die den Gesamtumfang der Vertragsleistung beeinträchtigen, unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern dies zeitlich möglich ist. Programm- und Leistungsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

V. Reisepreise

a. Die angegebenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Drucklegung gültigen Tarifen und Devisenkursen. Es kann notwendig sein, diese Preise zu ändern, sofern Beförderungstarife, geringe Teilnehmerzahl, Steuern oder öffentliche Abgaben eine Anpassung notwendig machen

b. Bei einer Änderung von mehr als 10% des Pauschalpreises sind Sie berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 5 Tagen nach Benachrichtigung durch BIR vom Vertrag zurückzutreten.

c. Die im Katalog angegebenen Preise verstehen sich pro Person und basieren in der Regel auf Doppelzimmer-Belegung. Für Einzelzimmer ist in der Regel ein Zuschlag zu bezahlen.

d. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspflichtig. Bei der Bezahlung mit Kreditkarten wird ein Zuschlag von 1% erhoben.

e. Mündliche Preisauskünfte sind unverbindlich.

VI. Bearbeitungsgebühr

Bei nachträglichen Buchungsänderungen, die von Ihnen verlangt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person (maximal jedoch CHF 120.–) in Rechnung gestellt. Diese Gebühr wird auch bei Annullation oder Umbuchungen erhoben. Bearbeitungsgebühren sind nicht durch die Annullationskostenversicherung gedeckt.

VII. Auftragspauschale

Pro Auftrag wird eine Buchungsgebühr von CHF 70.– verrechnet. Wir weisen Sie darauf hin, dass das Reisebüro zusätzliche Kosten für Beratung und Offertenerstellung verlangen kann.

VIII. Haftung von BIR

Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes für

a. eine gewissenhafte Reisevorbereitung;

b. die sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger im Rahmen des örtlichen Angebotes und der vorhandenen Möglichkeiten;

c. die Richtigkeit der Beschreibung der in diesem Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen zum Zeitpunkt der Drucklegung. Für die Richtigkeit von Informationen, Darstellungen und Abbildungen in Länder-, Regionen-, Orts- und Hotelprospekten, die Ihnen von BIR oder anderen Stellen zugehen, können wir keine Haftung übernehmen;

d. die vertragsgemässe Leistungserbringung unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie geltender gesetzlicher Vorschriften oder anderer Vereinbarungen des jeweiligen Ziellandes oder -ortes;

e. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Personen, sofern sich nicht aus den Umständen oder aus weiteren Verträgen anderes ergibt.

f. Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich BIR auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luft-, Eisenbahn-, Schiffsverkehr).

g. BIR ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise,
sollte BIR während Ihrer Reise zahlungsunfähig werden. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei uns oder unter www.garantiefonds.ch

IX. Haftungsausschlüsse

BIR haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a. Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;

b. unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;

c. höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches BIR, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von BIR ausgeschlossen.

X. Lokale Veranstaltungen und Ausflüge

An den meisten Ferienorten ist es möglich, lokale Veranstaltungen und Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch auf eigene Verantwortung. BIR kann deshalb für Ausflüge und Veranstaltungen die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.

XI. Beanstandungen und Abhilfepflicht

a. Leistungsstörungen sind sehr oft nicht voraussehbar. Sie sind verpflichtet, ein solches Vorkommnis unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Veranstalter bei Eintreten mitzuteilen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und zu behalten; Sie haben in diesem Sinne auch eine Abhilfepflicht. BIR verfügt über eine Notfallnummer die rund um die Uhr besetzt ist.

b. Sofern innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von BIR ersetzt, vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt.

c. Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber BIR geltend machen wollen, müssen Sie diese innerhalb von 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich BIR unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der BIR-Reiseleitung, der örtlichen BIR-Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

XII. Einreisevorschriften

a. Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Bürger der Schweiz, Liechtensteins, Deutschlands und Österreichs. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei ihrer Buchungsstelle oder beim betreffenden Konsulat über die für sie geltenden Bestimmungen.

b. Für das Vorhandensein gültiger Reiseausweise, Einreisevisa sowie für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften sind Sie selber verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. Sollten Sie wegen fehlender gültiger Ausweise die Reise absagen müssen, gelten die Annullationsbestimmungen.

c. BIR macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie BIR ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

XIII. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen für die Dauer Ihrer Reise den Abschluss von Gepäck-, Kranken-, Unfall-, SOS- und Rückreisekostenversicherungen. Bitte beachten Sie, dass wir für beschädigtes oder verloren gegangenes Reisegepäck keine Haftung übernehmen können. Mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie entsprechende Informationen zugestellt.

XIV. Ombudsman

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Dieser ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und BIR oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich, Tel. 044/485 45 35, E-Mail: info@ombudsman-touristik.ch, www.ombudsman-touristik.ch

XIV. Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und BIR ist schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Zürich.

 

März 2023

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